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Ein Mediationsverfahren beruht auf sechs Prinzipien:

· Freiwilligkeit

· Neutralität / Allparteilichkeit

· Eigenverantwortlichkeit

· Offenheit und Informiertheit

· Vertraulichkeit

· Ergebnisoffenheit

 

Im Einzelnen bedeuten diese Prinzipien Folgendes:

Freiwilligkeit

Da nur der freiwillige Entschluss aller Beteiligten, ein Mediationsverfahren aufzunehmen und durchzuführen, die notwendigen Voraussetzungen und den entsprechenden Rahmen für die Entwicklung konstruktiver Lösungen schaffen kann, ist das Prinzip der Freiwilligkeit, das während des gesamten Verfahrens Gültigkeit beansprucht, eines der wichtigsten der Mediation. Dieses Merkmal beinhaltet zum einen, dass die Aufnahme des Verfahrens freiwillig erfolgen soll, aber auch, dass jeder der Beteiligten das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen kann.

Neutralität / Allparteilichkeit des Mediators

Der Mediator ist nicht "nur" neutral, sondern allparteilich. Während Neutralität bedeutet, dass der Mediator für keinen der Beteiligten Partei ergreift, geht das Merkmal der Allparteilichkeit darüber hinaus. Allparteilichkeit bedeutet, dass der Mediator der Sichtweise und den Interessen jeder Partei gleichermaßen verpflichtet ist. Im Sinne der Chancengleichheit aller Beteiligten, sich im Verlauf des Verfahrens eine Lösung erarbeiten zu können, die als allseits zufriedenstellend empfunden wird, kann dies auch beinhalten,  dass der Mediator - soweit erforderlich - für einen angemessenen Kräfte- und Machtausgleich zwischen den Parteien sorgt.

Eigenverantwortlichkeit

Die Parteien handeln im Rahmen des Mediationsverfah-rens eigenverantwortlich, indem sie selbstbestimmt ihren Konflikt lösen und die Entscheidung hierüber nicht auf jemand anderen übertragen. Unter Anleitung und Unterstützung des Mediators nehmen sie ihre jeweiligen Interessen autonom wahr und entwickeln auf dieser Basis in eigener Verantwortung die für sie passende Lösung. Zusammenfassend: Die Parteien sind die "Herren des Verfahrens".

Offenheit und Informiertheit der Beteiligten

Eigenverantwortliche Konfliktlösung setzt die Informiertheit der Beteiligten über alle für die Lösung ihres Konflikts relevanten Tatsachen voraus. Wichtiger Bestandteil der Mediation ist damit auch die Bereitschaft der Parteien zu der notwendigen Offenheit und zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information über alle konfliktrelevanten Tatsachen und Hintergründe. 

Vertraulichkeit

Die Offenheit und Informiertheit der Parteien bedarf eines "geschützten Raumes", auf den sich jede Konfliktpartei verlassen kann. Die Parteien müssen sich mit anderen Worten auf eine vertrauliche Behandlung aller Informationen und Erkenntnisse im Rahmen des Mediationsverfahrens verlassen können. Daher verpflichten sich alle Beteiligten - natürlich unter Einschluss des Mediators - zu gegenseitiger Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung gilt über das laufende Mediationsverfahren hinaus auch für die Zukunft - für den Fall, dass ein Mediationsverfahren scheitert, sogar noch für ein sich eventuell anschließendes Gerichtsverfahren. Auch der Mediator verpflichtet sich, in einem solchen Fall weder als Zeuge noch als Vertreter einer der Parteien aufzutreten. Seit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes bestehen zudem gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte. 

Ergebnisoffenheit

Das Mediationsverfahren orientiert sich nicht an vorgegebenen Ergebnissen, sondern ist offen für flexible und kreative konfliktlösende Vereinbarungen.